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Was gilt für Autofahrer in „Spielstraßen“?

Wissen Sie es genau?

Wie schnell dürfen Sie fahren? Wer hat Vorfahrt? Wo dürfen Sie parken? Ein Leser hat uns aufgrund unseres Artikels in der Juli-Ausgabe zum Thema Spielstraße in Hasloh darauf aufmerksam gemacht, dass die meisten Autofahrer gar nicht genau wissen, was in diesen Bereichen gilt. Da auch bei uns in der Redaktion alle die Führerscheinprüfung schon vor ein paar Jahren absolviert haben, fühlten wir uns spontan angesprochen und haben mal recherchiert, worauf wir alle dort achten müssen. Und los geht’s:

 

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen
  • Kinderspiele sind überall erlaubt
  • der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten
  • Auto- und Motorradfahrer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern
  • Fahrzeuge müssen, wenn nötig, auch warten
  • die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr aber auch nicht unnötig behindern
  • das Parken ist ausschließlich in dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt
  • es darf allerdings auch in Fahrtrichtung links geparkt werden
  • an anderen Stellen darf nur zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen erlaubt
  • Überholen ist im gesamten Bereich verboten
  • Beim Herausfahren aus einer Spielstraße gilt das Gleiche, wie beim Verlassen eines Grundstücks: Man ist gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts vor links gilt dabei nicht!

Kinder spielen in einer Spielstraße mit dem, was sie zur Verfügung haben. Und das ist zum Beispiel der Asphalt als große Leinwand für Kunstwerke aus Straßenkreide. Aber auch als Parcours für Wettrennen mit dem Roller oder Fahrrad. Also ist hier ganz besondere Aufmerksamkeit von allen erwachsenen Verkehrsteilnehmern gefordert. Die schenken wir Kindern eh gern und in Spielstraßen ab sofort noch einmal mehr – da wir ja jetzt ganz genau wissen, was wir dort alles beachten! aw

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