Höhere Kosten für Bönningstedt
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Gemeinde Bönningstedt und der Stadt Quickborn wurde in den Paragraphen 1 und 4 geändert. Ab dem 01.01.2018 kann die Quickborner Verwaltung das neue Steuerrecht anwenden und somit für Planungsleistungen im Hoch-und Tiefbau sowie für Bauleitplanungen jetzt Mehrwertsteuer berechnen.
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