Im Nachgang zur Sitzung des Finanzausschusses am 11.05.2017 und des Berichts über die Kostenbelastung für die Schule Rugenbergen gab uns der Bönningstedter Bürgermeister Peter Liske (BWG) folgende Erklärung:
Beauftragt wurde der Rechtsanwalt zur Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Amtsumlage durch die Stadt Quickborn in Abstimmung mit Liske. Die Kosten für den Anwalt haben sich die Gemeinden Bönningstedt und Hasloh sowie die Stadt Quickborn gleichmäßig geteilt. Wenn in der Sitzung der Eindruck entstand, dass die Anwaltskosten allein von der Gemeinde Bönningstedt zu tragen sind, ist dies nicht richtig. tb
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