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Baustopp aufgehoben

Pferdezucht an der Brakelstwiete

Die Halle im Landschaftsschutzgebiet steht, auch die restlichen Arbeiten dürfen laut Gerichtsurteil ausgeführt werden

Die Halle im Landschaftsschutzgebiet steht, auch die restlichen Arbeiten dürfen laut Gerichtsurteil ausgeführt werden

Die vorläufige Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) mit Beschluss vom 20. März lautet: Das Gebäude an der Brakelstwiete darf fertiggestellt werden.
Der umstrittene Bau des Gestüts der Araber-Züchter Christina und Peter Krumm im Landschaftsschutzgebiet umfasst eine Halle, die 56 Meter lang und 35 Meter breit ist. Gegen den Bau hatte der Bönningstedter Landwirt und Grundstücksnachbar Karsten Blohm Widerspruch eingelegt und damit vorläufig Erfolg gehabt: Das Schleswiger Verwaltungsgericht traf im Dezember 2014 die Eilentscheidung „Es lässt sich mit hinreichender… Wahrscheinlichkeit feststellen, dass die angefochtene Baugenehmigung … Nachbarrechte des Antragstellers verletzt.“ Das Gebäude steht zu nah am etwa ein Hektar großen Wald, dessen Eigentümer ebenfalls Karsten Blohm ist. Statt der gesetzlich geforderten 30 Meter beträgt der Abstand „kaum mehr als zwölf Meter“, wie das Gericht feststellte.
Jetzt ist alles anders: Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wurde vom OVG abgelehnt. Auch wenn die endgültige Entscheidung über den Widerspruch gegen die Baugenehmigung noch aussteht, hat das Gericht festgestellt, dass von dem Bauvorhaben nur eine unterdurchschnittliche Brandgefahr ausgeht.
Die Bauherren rechnen in Kürze mit der Fertigstellung des Gebäudes. aw

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