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Die Zukunft des Bönningstedter Marktes gerät in den Blickpunkt

Der Bönningstedter Markt. Der REWE Markt sorgt für Kundenfrequenz.

Wie sieht die Zukunft des Bönningstedter Marktes aus?

Nachdem die Erwerber des Grundstückkomplexes Bönningstedter Markt beim Bauausschuss der Gemeinde einen Antrag auf Vergrößerung der Verkaufsfläche gestellt haben (Dorfgeflüster berichtete am vergangenen Freitag), kommt Bewegung in die Diskussion zur künftigen Nutzung und Gestaltung des Marktplatzes.

Wie Dorfgeflüster erfuhr, wurde die ursprünglich für den 10. September geplante Sitzung des Bauausschusses auf den 17. September verlegt. Wie es hieß, soll der Antrag der Grundstücksgesellschaft behandelt werden, allerdings in nichtöffentlicher Sitzung. Dies sei insbesondere bei Ausschusssitzungen die Regel, da es in dem Antrag um Baurecht gehe.

Bürgermeister Peter Liske äußerte sich gegenüber Dorfgeflüster zu den Bemerkungen von REWE, die Gemeinde habe in der Vergangenheit nur begrenzte Bereitschaft gezeigt, wenn es um eine Vergrößerung des REWE-Marktes gegangen sei. Mit REWE sei – so Liske – kein formales Gespräch geführt worden. Ein solches hätte auch nur über den damaligen Eigentümer stattfinden können, der aber offensichtlich kein Interesse daran gehabt habe.

Bönningstedts Bürgermeister Peter Liske

Bürgermeister Peter Liske wünscht sich eine sinnvolle, bürgerfreundliche Nutzung des Bönningstedter Marktes

Liske stellte klar, dass ihm sehr an einer vernünftigen Regelung zur Zukunft des Bönningstedter Marktes gelegen sei. Wichtig sei, dass das Gesamtensemble stimmig ist. Der Markt müsse den Bürgern neben der Versorgung auch Möglichkeiten kommunikativer Begegnung bieten. „Es ist nicht nur ein REWE-Thema“ meinte Liske.

Zum Antrag der Grundstücksgesellschaft wollte sich Liske nicht äußern, stellte jedoch generell klar, dass die Regelungen der Landesplanung grundsätzlich zu beachten seien. Dort sei maximal eine Verkaufsfläche von 1.400 m² zulässig.

Es bleibt abzuwarten, ob die Erwerber des Bönningstedter Markt Gespräche mit der Politik aufnehmen werden, um vielleicht gemeinsam ein sinnvolles Konzept für eine Renaissance des Bönningstedter Marktes zu erarbeiten.

Dorfgeflüster bleibt am Ball und wird von der Bauausschusssitzung am 17.9. berichten.

rr

 

 

 

 

 

2 Kommentare

  1. Resy de Ruijsscher

    Nach der Schleswig-Holsteinische Gemeindeordnung sind grundsätzliche alle TOPs öffentlich zu behandeln. Die Möglichkeiten die Bürgerinnen und Bürger auszuschliessen sind sehr begrenzt. In diesem Fall ist der Ausschluss der Öffentlichkeit weder nachvollziehbar noch zulässig.

    • § 35 I der Gemeindeordnung sieht vor, dass Sitzungen des Gemeinderates öffentlich sind. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden, z.B. zur Vermeidung von Bodenspekulationen. Diese Regelungen gelten für den Gemeinderat, nicht jedoch zwingend für Ausschüsse. Eine nichtöffentliche Vorberatung durch den Ausschuss erscheint durchaus möglich, wenngleich ich keinen Grund zu erkennen vermag, der für eine Nichtöffentlichkeit spricht. Dies insbesondere auch deshalb, weil sowohl seitens der Grundstücksgesellschaft als auch seitens REWE bislang keine Signale erkennbar sind, die gegen eine öffentliche Diskussion über die Zukunft des Bönningstedter Marktes sprechen. rr

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