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„Hallo Oma, ich bin’s…“

Achtung Enkeltrick!

Leider ist nicht wirklich immer die nette Enkelin oder der hilfsbereite Enkel am Telefon. Gerade wenn kein Name genannt wird, sollte man hellhörig werden, denn es könnte sich um einen Trickbetrüger handeln. Christa Fromme aus Bönningstedt hat so einen Anruf erhalten.
Dorf-Geflüster: Wann erfolgte der Anruf?
Christa Fromme:
In der Mittagszeit.
D.-G.: Was sagte der Anrufer?
Christa Fromme:
Es war eine Anruferin. Sie sagte: „Hallo Oma.“ Ich dachte die Stimme kenne ich gar nicht. Die Frau fragte: „Wie geht’s Dir?“ Ich sagte: „Ganz gut.“ Sie fragte: „Kann ich Dir was im Vertrauen erzählen? Kannst Du schweigen?“ Mir kam das sehr komisch vor, aber ich ging darauf ein und sagte: „Ja, wenn ich muss.“ Sie sagte: „Ich bin in finanziellen Schwierigkeiten.“ Ich fragte daraufhin: „Wie viel brauchst Du?“ Die Frau antwortete: „30.000 Euro.“ Daraufhin sagte ich: „So viel Geld habe ich nicht. Im übrigen: Wer bist du?“
D.-G.: Wie war die Reaktion?
Christa Fromme:
Die Frau legte auf.
D.-G.: Warum sind Sie gleich hellhörig geworden?
Christa Fromme:
Ich kenne die Stimmen meiner Enkelinnen. Außerdem hört und liest man ja von solchen Fällen.
D.-G.: Was haben Sie danach gemacht?
Christa Fromme
: Ich habe meinem Sohn die ganze Geschichte erzählt.

 

B_Polizeischild_Schleswig_Holstein Was rät die Polizei in so einem Fall?
Silke Westphal, Pressesprecherin der Polizeidirektion Bad Segeberg, gibt Tipps:

  • Wenn man merkt, dass etwas nicht stimmt, sollte man möglichst nicht auf das Gespräch eingehen sondern auflegen
  • Falls eine Rufnummer angezeigt wird, sollte diese notiert werden
  • Man sollte nichts von sich preisgeben, zum Beispiel nicht den Namen des echten Enkels nennen
  • In jedem Fall sollte die örtliche Polizeidienststelle informiert werden, aber auch über den Notruf 110 kann man den Fall melden

Häufig sind es Tätergruppierungen, die sich ganz gezielt einen Ort nach dem anderen vornehmen. Oft erkennen sie an den Vornamen im Telefonbuch, dass es sich um ältere Menschen handeln könnte. Wenn die Polizei von den Bürgern über solche Anrufe informiert wird, kann sie Warnmeldungen herausgeben, die dann im Radio oder in der Zeitung veröffentlicht werden können. Und wer eine solche Meldung zur Kenntnis nimmt, sollte die älteren Menschen in seinem Umfeld darüber informieren.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.polizei-beratung.de.

Wie helfen Bankangestellte?
Manchmal merken die Angerufenen nicht, dass Trickbetrüger am Werk sind und gehen zur Bank um Geld für den vermeintlich in Not geratenen Enkel abzuheben. Dann kommen die Bankangestellten ins Spiel.
Andreas Meinke, Filialleiter der Hamburger Sparkasse in der Oldesloer Straße in Schnelsen, sagt: „Wir bekommen regelmäßig Informationen zu diesem Thema von LKA. Wenn in unserem Gebiet gerade besonders viele Fälle gemeldet worden sind, werden wir darüber in Kenntnis gesetzt, um besonders wachsam sein zu können. Wir kennen unsere Kunden gut und wenn ein älterer Kunde eine für ihn ungewöhnliche hohe Summe Geld abhebt, fragen wir gezielt nach, was für eine Investition denn ansteht. Wenn dann der Enkel genannt wird oder der Kunde sehr unsicher wirkt, rufen wir mit seinem Einverständnis sofort die Polizei. Wir haben solche Fälle bei uns in der Filiale schon mehrfach gehabt, auch Fahndungserfolge konnten bei einer Übergabe, zu der die Polizei dann zur Stelle war, schon erzielt werden.“

Informationsveranstaltung in Bönningstedt

Dieter Freywald ist neues Mitglied des Seniorenbeirats

Dieter Freywald, 2. Vors. des Seniorenbeirats, berichtete von der geplanten Veranstaltung

Auch der Seniorenbeirat Bönningstedt ist an dem brisanten Thema dran und veranstaltet zusammen mit der Polizei einen Informationsnachmittag. Referent Jörg Mangelmann aus der Präventionsabteilung der Polizeidirektion Bad Segeberg wird am 8. September um 16.30 Uhr im Kulturzentrum, Kieler Straße 122, Wissenswertes zum Enkeltrick berichten und Fragen der Besucher beantworten. aw

2 Kommentare

  1. Hallo,

    vor ein paar Tagen habe ich etwas ähnliches erlebt.
    Per E-mail wurde ich von einem angeblich beauftragten Rechtsanwalt aufgefordert, einen angeblich bereits angemahnten Rechnungsbetrag (eine mir nichtssagende Rechnungsnummer wurde in der E-mail genannt) auf ein bestimmtes Konto zu überweisen.
    Bei nicht umgehender Begleichung der Rechnung würde ein Gericht mit dem Fall beauftragt werden.

    Als ich diesen Fall der örtlichen Polizeibehörde telefonisch mitgeteilt habe, wurde mir gesagt, daß so etwas
    keine Straftat ist und nicht von der Polizei verfolgt wird; ich solle die E-mail einfach löschen und damit den
    Fall als erledigt betrachten.
    Mir wurde von der örtlichen Polizeibehörde auch gesagt, daß es sinnlos sei, die besagte E-mail an die Polizei
    weiter zu leiten, denn diese würde die E-mail sowieso sofort löschen.

    MfG Klaus

    Ich wäre für ein kompetentes Feedback dakbar, ob die Polizeibehörde hier korrekt reagiert hat.

  2. Hallo,

    vor ein paar Tagen habe ich etwas ähnliches erlebt.
    Per E-mail wurde ich von einem angeblich beauftragten Rechtsanwalt aufgefordert, einen angeblich bereits angemahnten Rechnungsbetrag (eine mir nichtssagende Rechnungsnummer wurde in der E-mail genannt) auf ein bestimmtes Konto zu überweisen.
    Bei nicht umgehender Begleichung der Rechnung würde ein Gericht mit dem Fall beauftragt werden.

    Als ich diesen Fall der örtlichen Polizeibehörde telefonisch mitgeteilt habe, wurde mir gesagt, daß so etwas
    keine Straftat ist und nicht von der Polizei verfolgt wird; ich solle die E-mail einfach löschen und damit den
    Fall als erledigt betrachten.
    Mir wurde von der örtlichen Polizeibehörde auch gesagt, daß es sinnlos sei, die besagte E-mail an die Polizei
    weiter zu leiten, denn diese würde die E-mail sowieso sofort löschen.

    MfG Klaus

    Ich wäre für ein kompetentes Feedback dakbar, ob die Polizeibehörde hier korrekt reagiert hat.

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