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Halten vor dem Bürocenter König auch weiterhin erlaubt!

Viele Bönningstedter irritiert wegen des neuen Verkehrsschildes

Das Halteverbot gilt nicht vor dem Bürocenter König!

Das Halteverbot gilt nicht vor dem Bürocenter König!

Das neue Halteverbotsschild an der Kieler Straße 110 tangiert den Bürgersteig vor dem Bürocenter König nicht. Bürgermeister Peter Liske stellte klar, dass durch das Schild nur die unbeeinträchtigte Ausfahrt aus dem benachbarten Mühlenweg gewährleistet werden soll.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) besagt zum Verkehrszeichen „Absolutes Halteverbot“, dass ein Ende der Verbotsstrecke nicht extra ausgeschildert werden muss, wenn sie an der nächsten Einmündung aufhört. Dies ist hier der Fall, vor dem Bürocenter König darf also weiterhin gehalten werden. aw

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