Sätze bleiben gleich
Die Steuersätze 2017 für das Halten von Hunden sind gegenüber dem Jahr 2016 unverändert geblieben, so dass auf den Versand von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2017 verzichtet wird.
Für alle Steuerpflichtigen wird der Steuersatz in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Danach sind im Jahr 2017 die Hundesteuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheid (Dauerbescheiderteilung) ergeben.
Diese Festsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Änderung des Steuersatzes / der Besteuerungsgrundlagen und der Erteilung anders lautender schriftlicher Hundesteuerbescheide. Sollten die Steuersätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt.
Danke für den Informativen Beitrag, da ich vor kurzem einen Welpen bekommen habe, möchte ich alles richt machen, da es mein erster Hund ist. 🙂
Lg Mona