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In Ruhe ruhen?!

Erweiterung des Bestattungsangebots fraglich

In diesem Bereich des Friedhofs soll das Urnenfeld entstehen

In diesem Bereich des Friedhofs soll das Urnenfeld entstehen

Der Heidefriedhof war Thema auf der letzten Sitzung des Bönningstedter Bauausschusses. In den letzten Jahren hat sich die Friedhofskultur gewandelt, die Nachfrage nach unkomplizierten und pflegefreien Angeboten steigt.
Neben den am häufigsten genutzten Wahl- und Reihengräbern befinden sich auf dem Friedhof auch ein anonymes sowie ein halbanonymes Urnengrabfeld sowie ein naturbelassenes Urnengrab-Gemeinschaftsfeld.
Nun ging es um die Anlage eines Urnenfeldes durch die Firma “Treuhandstelle für Dauergrabpflege“, das als Gesamtfläche gärtnerisch konzipiert wird, Abgrenzungen der einzelnen Urnengräber gibt es nicht. So soll ein harmonischer Gesamteindruck der Fläche erzielt werden. Das Unternehmen kümmert sich dauerhaft um die Pflege des ganzen Areals. Dafür müssen alle, die hier die Nutzungsrechte für ein Urnengrab erwerben wollen, einen Dauergrabpflegevertrag mit der “Treuhand“ abschließen.

Eine Mitarbeiterin der Unternehmens stellte nun auf der Sitzung des Bauausschusses das Konzept vor: Auf einem (sehr kleinen) Teilstück des Friedhofs könnte eine Anlage mit vielen Stauden und Blumen entstehen, Findlinge würden als Grabsteine dienen. Dieses Teilstück würde damit einen naturverbundenen und in sich stimmigen Charakter erhalten. Auf dieser Anlage sollen ca. 50 Urnenwahlgräber angelegt werden. Je Grabstelle könnten dann zwei Urnen beigesetzt werden, so dass maximal 100 Beisetzungen erfolgen würden.

Die Vergabe der Nutzungsrechte für die Urnenwahlgräber über die Ruhezeit von 25 Jahren würde für dieses Teilstück – wie bisher – durch die Gemeinde Bönningstedt erfolgen. Aber hinsichtlich der Grabpflege schließt der Hinterbliebene mit der “Treuhand“ einen Dauergrabpflegevertrag über die gesamte Ruhefrist ab. Die Firma beauftragt einen Gärtner, der die gesamte Fläche pflegt. Die Hinterbliebenen würden somit von der Grabpflege freigehalten werden.
Der Gemeinde Bönningstedt würden mit der Errichtung des neuen Grabfeldes keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Mitglieder des Arbeitskreises Friedhof hatten sich bereits positiv geäußert: Hierdurch könnte die Attraktivität des Heidefriedhofes erhöht und das Angebot erweitert werden.

Bei dem von der Firma vorgetragenen Projekt handelt es sich lediglich um eine Ergänzung der bisher bestehenden Bestattungsmöglichkeiten, die selbstverständlich auch weiterhin erhalten bleiben. Die “Treuhandstelle für Dauergrabpflege“ besteht seit 1968 und betreut bundesweit mit mehr als 130 Vertragsgärtnern auf inzwischen über 300 Friedhöfen rund 6.000 Grabstätten

Bei den Mitgliedern des Bönningstedter Bauausschusses bestand allerdings noch erheblicher Klärungsbedarf: Der Friedhof wird als öffentlich-rechtliche Einrichtung betrieben – aber das Konzept bindet die Grabvergabe an einen privatrechtlichen Pflegevertrag (ohne den eine Beisetzung auf diesem Grabfeld ausgeschlossen ist). Ist diese Konstellation rechtlich einwandfrei? Gibt es Genehmigungsbedarf? Wie sieht die Vertragsgestaltung zwischen Grabnutzungsberechtigten und der Firma aus? Wie sind die Vorauszahlungen für die Pflegearbeiten gesichert?

Der Bönningstedter Bauausschuss fasste den Beschluss, dass erst nach Klärung aller Fragen die Gemeindevertretung dem Angebot zustimmen soll. Die Hasloher Gemeindevertretung kam zum selben Ergebnis. Birgit Raphael vom Amt Quickborn sagte: „Von den 300 Friedhöfen, mit denen das Unternehmen bisher kooperiert, gehört keiner zu einem kommunalen Träger, wie es in Bönningstedt der Fall ist. Der Friedhof ist hier eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Es stellt sich auch die Frage einer möglicherweise nötigen Ausschreibung, da es sicher auch andere Anbieter für eine solche Leistung gibt.“ Es wird also todsicher noch eine Ewigkeit dauern, bis hier in Frieden geruht werden kann … aw

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