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Neubau auf dem Fromme-Gelände

Bönningstedt: Antrag der BWG-Fraktion abgelehnt

Während der letzten Sitzung des Bönningstedter Ausschusses für Bauwesen und Umweltschutz wurde über einen Antrag der Bönningstedter Wählergemeinschaft (BWG) abgestimmt.

Es ging darum, ob Aldi auf das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Fromme umziehen kann. Dies war im Zuge der EDEKA-Planungen, die mittlerweile vom Tisch sind, mit einem Neubau so angedacht. Hierfür müsste „Allgemeines Wohngebiet“ in „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ umgewandelt werden.

Verwunderlich daran ist, dass die Mitglieder der BWG-Fraktion offensichtlich einen Sinneswandel durchlebt haben. Während der Gemeindevertretersitzung am 23. Februar 2017 stimmten sie noch mehrheitlich für eine Verlegung des Nahversorgungszentrums der Gemeinde an diesen Ort (mit EDEKA, Aldi und einem Drogeriemarkt).

Nun wurde jedoch mit Gründen, die die Grünen-Fraktion im Jahr 2015 gegen eine Umwandlung des „Allgemeinen Wohngebiets“ in „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ vorgebracht hatte, argumentiert: „Generell steht die BWG-Fraktion der Verlagerung des ALDI-Marktes auf das jetzige Fromme-Gelände positiv gegenüber. In der bisher vorliegenden Planung soll jedoch eine Teilfläche des B-Planes 16 von „Allgemeinem Wohngebiet“ in „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ umgewandelt werden. Damit werden aber individuelle Rechte der direkten Anlieger aus dem B-Plan-16-Gebiet beschnitten, die in dem Glauben Wohneigentum erworben haben, dass ihre unmittelbare Umgebung ebenfalls Allgemeines Wohngebiet bleibt.

Die Vertreter der anderen Fraktionen zeigten sich erstaunt über den Sinneswandel, der so kurz vor der Kommunalwahl erfolgt ist. Und auch Andreas Krause, Vertreter des Hamburger Investors Zündorf Immobilien, erklärte, dass er so etwas wie in Bönningstedt vorher noch nicht erlebt habe. Es sei keine Verlässlichkeit der Aussagen der BWG gegeben.

Das Ergebnis der Abstimmung fiel wie folgt aus: Drei Gemeindevertreter der BWG-Fraktion stimmten für den Antrag, drei von CDU und BfB dagegen und die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Damit wurde der Antrag abgelehnt. aw

6 Kommentare

  1. Resy de Ruijsscher

    Ganz korrekt ist der Artikel nicht. In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 7.12.2017 äusserte die BWG noch ihre Unterstützung für die Verlagerung des Aldimarkte. Frau Czolbe stellte dort zwar mündlich den gleichen Antrag wie der nun schriftlich dem Bauauschuss Vorgelegte, merkwürdigerweise wurde dieser vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung (Bürgermeister) gar nicht zur Abstimmung gestellt.

    Nun also mitten im Kommunalwahlkampf einen Antrag der nicht nur einen erheblichen Widerspruch zwischen Inhalt und Begründung aufweist, aber auch rein vom Wirkung her keinerlei Konsequenzen hat. Heisser Luft und opportunistisches Wahlkampfgetöße. Schliesslich besitzt der Bauausschuss in dieser Angelegenheit keine Entscheidungskompetenz sondern kann nur Empfehlungen an die Gemeindevertretung aussprechen. Diese tagt aber vor der Kommunalwahl nicht mehr. Oder glaubt die BWG tatsächlich daran 51% der Wählerstimmen zu bekommen?

    Wenn die BWG die Verlagerung des Aldi-Marktes ERNSTHAFT hätte kippen wollen hätte sie hierzu Gelegenheit gehabt und zwar in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.03.2018. Warum hat die BWG den Antrag nicht an die Gemeindevertretung zu Ihrer Sitzung vom 22.03.2018 gestellt? Eine Woche vor dem Alibiauftritt von Frau Czolbe im Bauauschuss (29.03.2018) hätte die BWG ernsthaft und bindend ihr Anliegen durchsetzen können.

    In der Begründung ihres Antrags schreibt die BWG: generell stehen wir die Verlagerung des Aldi-Marktes positiv gegenüber. Hier wird also agiert nach dem Motto, wasch mir den Pelz aber mach mich nicht naß.

    Die einzige Fraktion die das Vorhaben konsequent ablehnt war und ist die Fraktion von Bündnis 90 /Die Grünen. Allerdings ernsthaft, aus Gründen des Gemeinwohls und nicht aus wahltaktischen Gründen mit einer Hintertüroption wie die BWG dies tut. Die Bönningstedter Bürgerinnen und Bürger sind hoffentlich schlau genug um nicht in dieser Falle zu tappen. Schließlich wird sich die BWG Handlungsmaxime “was interessiert mich mein Geschwätz von gestern” nach der Kommunalwahl auch nicht ändern. Die Leidtragende sind die Bürger*innen und Bürger denen man nur drinfend raten kann das Ruder selbst in die Hand zu nehmen. Möglichkeiten hierzu gibt es genug…

  2. Ich möchte den Artikel einfach mal aus der Sicht eines betroffenen Anwohners beleuchten.

    Wir haben alle zur Kommunalwahl in Bönningstedt antretenden Parteien um einen Gesprächstermin gebeten.

    Das erste Treffen fand zwischen der BWG und mehr als 20 interessierten Nachbarn statt. In einem langen Gespräch wurden die Argumente beider Seiten ausgetauscht. Offensichtlich haben unsere Argumente zu einem teilweisen Umdenken in der BWG geführt und sie haben einen entsprechenden Antrag in der Bauausschusssitzung gestellt. Es ist in meinen Augen nichts Verwerfliches darin zu sehen, sich Argumente anzuhören, sie zu gewichten und eine Entscheidung zu treffen; manchmal auch eine Entscheidung die nicht mehr dem ursprünglichen Standpunkt entspricht. Das ist nicht wahltaktisches Verhalten, sondern eher politische und persönliche Größe. Es wäre für die BWG wesentlich einfacher gewesen hier stillzuhalten, sich nicht neu zu positionieren und sich nicht den verbalen Angriffen und der Häme der politischen Gegner auszusetzen.

    Das Ergebnis aus dem Gespräch mit der SPD liegt uns noch nicht vor. Die SPD wollte sich schriftlich nach der Bauausschusssitzung am 29.03.2018 äußern.

    Die CDU hat noch keinen Gesprächstermin für uns gefunden.

    • Lieber Hans,

      Deine Aussage zur CDU stimmt leider so nicht.
      Am 16.03.18 habe ich Herrn Professor Doktor Ringle eine Mail geschickt mit der Bitte, einen Gesprächstermin erst nach der letzten Bauausschuss Sitzung zu finden. Mein Mail wurde auch am 16.03.18 bestätigt.
      Obwohl Du die Meinung zu dem o.g. Thema der CDU kennst, sind wir gerne bereit, darüber zu reden. Bitte nenne uns einen für Dich geeigneten Termin.

      • Lieber Rolf,

        es wäre schön gewesen, wenn Du mich direkt angesprochen hättest. So bin ich leider erst heute auf deinen Kommentar aufmerksam gemacht worden. Zur Erinnerung schicke ich noch mal die besagte Mail vom 16.03.2018.

        Lieber Herr Professor, Dr. Ringle

        Es ist richtig, dass u.a. die CDU-Fraktion, zusammen mit Teilen der BWG und BfB für den Aufstellungsbeschluss gestimmt haben.

        Einen Termin für ein Gespräch mit den Anwohnern der Seafordkehre und Ahornstraße würden wir , aus gegebenem Anlass, erst nach dem 29.03.2018 ins Auge fassen.
        Deswegen betrachten sie bitte mein Mail als Zwischenbescheid.

        Mit freundlichem Gruß

        Rolf Lammert

        Es geht auch nicht um einen Termin mit mir, sondern mit den Anwohnern. Da jeder “Zwischenbescheid” auch einen endgültigen Bescheid nach sich ziehen sollte, antworte doch bitte persönlich per Email direkt dem Fragesteller und nicht als Kommentar in einem Onlineportal!

  3. Wann ist Fertigstellung eines Drogeriemarktes in Boenningstedt? Seit Schlecker fehlt hier viel…

    • Alexandra Wulf

      Liebe Marlene,
      die entsprechenden Genehmigungen liegen noch nicht vor. Daher ist nicht klar, ob es einen Bau geben wird und wenn ja, wann der Drogeriemarkt eröffnen wird.

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