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Corona: Diese Allgemeinverfügungen gelten ab Montag, 08. März

In Schleswig-Holstein gelten ab Montag, 08.03., neue Corona-Regeln. Der Kreis Pinneberg hat seine Allgemeinverfügungen daran angepasst.

Bis zum 28. März verlängert sind die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Elmshorn, Tornesch, Uetersen, Wedel, Halstenbek und Pinneberg. Für Pinneberg gibt es eine Konkretisierung im Bereich des Bahnhofs: Im Bereich des Bahnhofs, einschließlich der Bahnsteige, der Bahnunterführungen sowie des Bahnhofsumfeldes bis einschließlich des Busbahnhofs südwestlich der Rockvillestraße von Hausnr. 2 bis zur Bahnhofstraße. Umfasst sind auch die Fahrbahn und der Gehweg auf Höhe des Busbahnhofes, der Bahnhofsvorplatz inklusive des Parkplatzes sowie die südliche Unterführung.

Ebenfalls bis zum 28. März verlängert sind die Regelungen für die Einreise nach Helgoland. Hier gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen und Testpflichten.

Bis zum 14. März gelten im Kreis Pinneberg weiterhin Einschränkungen für Schulen und Kitas:

Schule:
für die Jahrgangsstufen 1 – 6 Wechselunterrichts und Notbetreuungsangebot
Präsenzunterrichtsangebote unter strengen Hygienevorgaben für Abschlussklassen
Distanzlernen für alle anderen Jahrgangsstufen
Ausnahme für Helgoland: Präsenzunterricht unter Coronabedingungen in allen Jahrgangsstufen zusätzlich zum Präsenzunterricht für die Abschlussklassen für die Grundschule und die Gemeinschaftsschule

KiTa:
Eingeschränkter Regelbetrieb
Ausnahme für Helgoland. Regelbetrieb unter Coronabedingungen.
Grundlage sind der Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren über verschärfende lageabhängige Maßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein vom 5. März für den Bereich Schule und KiTa und die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg.

Nach Gesprächen am Freitag wurde bereits drüber informiert: Am Montag, den 08.03. wird über die Maßnahmen für die Woche ab dem 15.03. entschieden. Sollte sich die Lage im Kreis Pinneberg bis zum Montag nicht ändern und auf diesem Niveau verbleiben, so wird sich der Kreis Pinneberg in der Lagebewertung für eine Öffnung der Schulen und Kitas in einen Corona-Regelbetrieb ab dem 15. März aussprechen.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in stationären Einrichtungen der Pflege wird nicht verlängert; es gilt § 15 der Bekämpfungsverordnung.

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