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Corona: Neue Allgemeinverfügungen für den Kreis Pinneberg und Helgoland

Inzidenzwert von 50 überschritten – weitergehende Maßnahmen
Im Kreis Pinneberg ist mit den gemeldeten Neuinfektionen vom Samstag der Inzidenzwert von 50 überschritten. Das bedeutet, dass ab Montag eine neue Allgemeinverfügung mit weiteren einschränkenden Maßnahmen für das Kreisgebiet und Helgoland gilt. Wegen der besonderen Lage der Insel Helgoland und dem Wegfall des Beherbergungsverbots in Schleswig-Holstein wird auch die Allgemeinverfügung für das Betreten der Insel Helgoland angepasst.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Pinneberg aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen (mit den Anlagen für den Geltungsbereich zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung) sowie die
Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg zur Beschränkung des Zugangs zur Insel Helgoland zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
sind veröffentlicht auf der Homepage des Kreises Pinneberg unter https://www.kreis-pinneberg.de/Veröffentlichungen/Bekanntmachungen.html

Was im Einzelnen gilt:

Im öffentlichen Raum:

Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung in den folgenden Bereichen:
Elmshorn: Im Bereich des Bahnhofs, einschließlich der Bahnsteige, der Bahnunterführungen und des Bahnhofsvorplatzes. Dazu gehörten der westliche Eingangsbereich von der Königstraße und der östliche Eingangsbereich bis zur Mühlenstraße und Zuwegung zur Parkpalette (Tarasconer Weg)und am verkaufsoffenen Sonntag (1. November) zusätzlich in der Marktstraße, Alter Markt, Damm, Königsstraße, Peterstraße, Querstraße, Ladenstraße und in der Holstenstraße
Pinneberg: Im Bereich des Bahnhofs, einschließlich der Bahnsteige, der Bahnunterführungen und des Bahnhofsumfeldes bis einschließlich des Busbahnhofs südwestlich der Rockvillestraße
Tornesch: Im Bereich des Bahnhofs, einschließlich der Bahnsteige
Uetersen: ausschließlich freitags zwischen 7:00 und 14:00 Uhr in der Fußgängerzone und im Bereich des Wochenmarktes sowie der Parkpalette
Zusammenkünfte und Ansammlungen bis maximal 10 Personen erlaubt
Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze wie Feste, Empfänge, Führungen und Exkursionen, insbesondere private Feiern nur noch bis maximal 10 Personen erlaubt; ausgenommen sind schulische Veranstaltungen
Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wie Konzerte, Vorträge, Lesungen, Theater, Kinos, Autokinos bis zu 100 Personen drinnen oder draußen erlaubt

Im privaten Wohnraum:
Veranstaltungen bis maximal 10 Personen drinnen oder draußen erlaubt; ausgenommen sind schulische Veranstaltungen.

In den allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, berufsbildenden Schulen, Ergänzungs- und Ersatzschulen:
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch innerhalb der Unterrichtsräume und anderen den Kohorten zugewiesenen Bereichen – für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige an der Schule tätige Personen; für einzelne Personen können aufgrund besonderer persönlicher Gründe Ausnahmen gelten. Damit gelten diese Regelungen jetzt auch für Grundschulen. Für die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 gilt dieses bereits landesweit seit den Herbstferien.

Sport innerhalb und außerhalb von Sportanlagen:
Training: maximal 10 Personen erlaubt
Sportveranstaltungen: maximal 100 Personen erlaubt

Gastronomiebetriebe:
Kein Betrieb zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr des Folgetags.

Alkoholische Getränke in allen Verkaufsstellen:
Kein Verkauf zwischen 23.00 Uhr und 6:00 Uhr des Folgetags.
Für Helgoland gelten diese Regelungen ebenfalls.

Darüber hinaus gelten Beschränkungen für die Einreise nach Helgoland:

Der Zutritt zu der Insel/Düne ist weiterhin für alle Personen verboten, die sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, dass zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet durch das RKI eingestuft ist oder die aus touristischen Gründen einreisen. Die Ausnahmen von diesem Zutrittsverbot sind in der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein geregelt.

Also: Erstes Testergebnis bei Betreten des Schiffes oder Flugzeugs nicht älter als 48 Stunden und direkter Weg in die Unterkunft/eigene Häuslichkeit und ein zweites negatives Testergebnis frühestens 5 Tage nach der Einreise.

Ausgenommen sind im Falle der Einreise aus Risikogebieten Personen, die auf Helgoland über eine geeignete Absonderungsmöglichkeit verfügen. Die Einreise aus beruflichen Gründen oder für Familienbesuche ist erlaubt.

Weiterhin ist für die Einreise ein Einreisedokument auszufüllen.

Außerdem gilt in weiten Teilen Helgolands eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung für die Zeit von 10:00 – 17:00 Uhr.

Beide Allgemeinverfügungen gelten von Montag, 26. Oktober bis Sonntag, 1. November 2020.
Wer sich nicht an diese Regelungen hält begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
PM/ds

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