Die Gemeinde Hasloh veräußert 16 Baugrundstücke für Einfamilienhäuser im Bereich des Bebauungsplanes 22 („Neue Mitte II“) zum Preis von € 440,-/m² (voll erschlossen).
Bewerben kann man sich ab sofort bis zum 26. Januar 2021 (incl.). Unterlagen dafür stehen als Download auf der website www.hasloh.de zur Verfügung
Vergabeverfahren für 16 Baugrundstücke in Hasloh (Neue Mitte II)
Die Gemeinde Hasloh vergibt 16 Baugrundstücke für Einfamilienhäuser im Bereich des Bebauungsplanes 22 (siehe „www.quickborn.de/Veröffentlichungen/Hasloh“, Bekanntmachung
vom 2.3.2020). Es handelt sich um die in beigefügter Skizze bezifferten Grundstücke mit den Nummern 11 – 26. Der Kaufpreis beträgt € 395,– /m² zuzüglich € 45,– /m² für Erschließungskosten,
somit insgesamt € 440,-/m² für ein voll erschlossenes Grundstück.
Hinweise zum Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren beginnt mit der Veröffentlichung am 8. Januar 2021. Ab diesem Zeitpunkt kann man sich bis zum 26. Januar 2021, 24.00 Uhr bewerben, und zwar unter ausschließlicher
Nutzung der veröffentlichten Unterlagen (Bewerbungsformular, Skizze und „Priorisierungsliste“). Diese stehen als Download auf der Website www.hasloh.de zur Verfügung.
Das Bewerbungsformular und die Priorisierungsliste sind zu richten an:
„Gemeinde Hasloh, Garstedter Weg 16a, 25474 Hasloh“.
Bewerbungen per E-Mail oder Telefax werden nicht berücksichtigt.
Alle Absender der Bewerbungsunterlagen, die innerhalb der Frist im Gemeindebüro eingehen, erhalten bis zum30.1.2021 eine Eingangsbestätigung.
Unter den eingegangenen Bewerbungen wird in der danach folgenden Kalenderwoche in nicht-öffentlicher Sitzung und unter notarieller Aufsicht die Reihenfolge der Zugriffsrechte
ausgelost. Mit Hilfe der Priorisierunglisten werden dann auch die konkreten Grundstückszuweisungen vorgenommen. Die Bewerber/innen mit den Zugriffsrechten 1 – 16 werden danach innerhalb von 14 Tagen über das Ergebnis informiert, verbunden mit einer Übersendung eines Kaufvertragsentwurfes. Sollte es mehr als 16 Bewerber/innen geben, erhalten auch die mit den Zugriffsrechten 17 – 25 eine Information über ihre jeweilige Nachrückposition. Die Benachrichtigung über weitere Nachrückpositionen erfolgt wegen mutmaßlicher Aussichtslosigkeit (zunächst) nicht. Der Abschluss des Verfahrens wird nach Unterzeichnung aller Kaufverträge veröffentlicht.
Abschließend folgender Hinweis:
Auch wenn es bei diesem Vergabeverfahren ohne Belang ist, zu welchem Zeitpunkt innerhalb der Frist die Bewerbung eingeht: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Unterlagen rechtzeitig eingehen, sei es per Post oder durch Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde (Garstedter Weg 16a).
Nach dem 26. Januar 2021 eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Gemeinde Hasloh. Sofern Sie Ihre Unterlagen auf dem Postwege übermitteln, wird zum Nachweis eines fristgerechten Zugangs der Versand per Einwurf-Einschreiben empfohlen. PM/ds