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Inzidenzwert von 200 überschritten: weitere Einschränkungen im Kreis Pinneberg notwendig

In den vergangen drei Tagen sind im Kreis Pinneberg jeweils über 100 Neuinfektionen mit dem CoronaVirus registriert worden. 641 Menschen haben sich in den letzten 7 Tagen infiziert. Damit wird der für die Festlegung weiterer Maßnahmen entscheidende Inzidenzwert von 200 überschritten.

Etwa 30 Prozent der Infektionen lässt sich auf mehrere Ausbruchgeschehen in insgesamt 11 Pflegeeinrichtungen in Elmshorn, Pinneberg, Tornesch, Uetersen, Wedel, Halstenbek und Rellingen zurückführen. 70 Prozent der Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage sind allerdings einem diffusen Infektionsgeschehen geschuldet. Das bedeutet, dass sich die Menschen im Kreis Pinneberg auch trotz des aktuell geltenden Lockdown weiterhin mit dem Virus anstecken. Inwieweit auch mögliche Formen von Mutationen eine Rolle spielen, ist noch offen. Bislang werden drei Verdachtsfälle aus dem Kreis näher analysiert. Die Ergebnisse stehen noch aus. Besondere Schwerpunkte für die Infektionen sind in den Städten Elmshorn, Pinneberg, Tornesch und Wedel und der Gemeinde Halstenbek zu erkennen. Das deckt sich mit den Standorten der betroffenen Pflegeeinrichtungen.

Das RKI weist in seinem täglichen Lagebericht vom 23. Januar auf genau diese Situation hin: Bundesweit gibt es in verschiedenen Kreisen Ausbrüche, die nach den an das RKI übermittelten Daten aktuell vor allem in Zusammenhang mit Alten- und Pflegeheimen, privaten Haushalten und dem beruflichen Umfeld stehen. Zusätzlich findet in zahlreichen Kreisen eine diffuse Ausbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen in der Bevölkerung statt, ohne dass Infektionsketten eindeutig nachvollziehbar sind. Das genaue Infektionsumfeld lässt sich häufig nicht ermitteln. Ältere Personen sind aktuell sehr häufig von COVID-19 betroffen. Da sie auch häufiger schwere Erkrankungsverläufe erleiden, bewegt sich die Anzahl schwerer Fälle und Todesfälle weiterhin auf hohem Niveau.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit Jugend, Familie und Senioren hat in einem Erlass vom 8. Januar festgelegt, dass die Kreise und kreisfreien Städte ab einem Inzidenzwert von >200 pro 100.000 Einwohner weitere Maßnahmen ergreifen müssen.

„Wir setzen jetzt den Erlass des Ministeriums um und greifen einige der dort genannten Maßnahmen auf, die bis zum 31.01. gelten sollen“ erklärt Landrätin Elfi Heesch.

„Die Maßnahmen zielen einerseits auf einen stärkeren Schutz der besonders gefährdeten Menschen und andererseits auf eine weitere Kontaktreduzierung aller Menschen ab. Mir ist bewusst, dass diese Maßnahmen einen weiteren Eingriff in die Freiheitsrechte für die Menschen im Kreis Pinneberg bedeuten. Ich hoffe, dass wir diese Maßnahmen nicht verlängern müssen. Allerdings gelingt das nur, wenn wir uns konsequent an die Kontaktbeschränkungen und die bekannten AHA+L-Regeln halten. Ich wünsche mir, dass wir alle sehr diszipliniert damit umgehen. Die meisten verhalten sich bereits sehr vorbildlich und haben Ihre sozialen Kontakte seit langem massiv heruntergefahren. Wir müssen jetzt alle miteinander weiter durchhalten.“

„Das Gesundheitssystem ist sehr beansprucht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit vollem Einsatz. Angesichts der hohen Inzidenzzahlen unseres Kreises bitten wir alle nachdrücklich um die Einhaltung der Vorgaben zur Eindämmung des Virus. Jeder muss seinen Teil beitragen, damit wir gemeinsam die aktuellen Herausforderungen meistern können,“ ergänzt Dr. Stefan Sudmann, Leiter der Zentralen Notaufnahmen und Leiter des Krisenstabs der Regio Kliniken die Situation.

„Jede weitere Infektion ist eine Infektion zu viel. Wir arbeiten nach wie vor mit Hochdruck daran, alle Infektionswege und Kontakte möglichst vollständig nachzuvollziehen. Mit der neuen Allgemeinverfügung hoffen wir, die Entwicklung eindämmen zu können und hoffen auf die Solidarität der Mitbürgerinnen“, so Dr. Angelika Roschning, Leiterin des Gesundheitsamtes im Kreis Pinneberg.

Der Kreis erlässt deshalb eine weitere Allgemeinverfügung, die ab Montag 25. Januar bis einschließlich Sonntag 31. Januar gilt. Diese regelt im Einzelnen:

Im öffentlichen Raum:

Spielplätze: Erwachsene müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Begrenzung des Tagestourismus: Die Naherholungsgebiete Himmelmoor, Holmer Sandberge und Hetlinger Schanze dürfen aus touristischen Gründen nicht betreten werden.

Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum:
Der Bereich zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung wird um den Tornescher Bahnhof herum erweitert.
Für die S-Bahnhofsvorplätze in Halstenbek wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingeführt.

Einzelhandel und Gastronomie:
Pro Haushalt darf nur noch eine Person die Verkaufsstellen des Einzelhandels oder Wochenmärkte betreten. Kinder unter 14 Jahren dürfen ihre Eltern begleiten, wenn eine Betreuung nicht anders gesichert werden kann.

Abholung von bestellten Speisen und Getränken ist nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bestattungen und Trauerfeiern:
Die Teilnehmerzahl wird auf 15 Personen begrenzt.

Schulen:
Das Betreten von Schulhöfen außerhalb des Schulbetriebs ist untersagt.

Pflegeheime und andere Angebote der Daseinsvorsorge:
Das Betreten von stationären Einrichtungen der Pflege ist untersagt. Hiervon ausgenommen:
Jeweils eine registrierte Besuchsperson pro Bewohner*in, Personen, deren Aufenthalt aufgrund einer stationären Betreuung erforderlich ist, Personen der pflegerischen, erzieherischen, therapeutischen oder medizinischen Versorgung, Personen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich sind, Personen, die die Verpflegung sicherstellen, Warenlieferungen an einen fest vereinbarten Punkt in der Einrichtung, Personen der Rechtspflege oder Gefahrenabwehr und Personen, die aus einem dienstlichen Anlass die Einrichtung betreten müssen, sofern unaufschiebbar.
Ausgenommen vom Betretungsverbot ist der Besuch von Schwerstkranken und Sterbenden. Das Personal der Einrichtungen soll möglichst täglich vor Dienstbeginn einem Antigen-Schnelltest unterzogen werden. PM/ds

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