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Markierungsarbeiten auf der A7

Einspurige Verkehrsführung

Zwischen AS Großenaspe und Rastplatz Bimöhlen sowie zwischen AS Kaltenkirchen und AS Quickborn ab April

In den fertiggestellten Bauabschnitten 3 (AS Großenaspe bis Rastplatz Bimöhlen) und 5a (AS Kaltenkirchen bis AS Quickborn) muss auf beiden Richtungsfahrbahnen die endgültige Fahrbahnmarkierung aufgebracht werden.

Für diese Markierungsarbeiten sind ab April einspurige Verkehrsführungen notwendig, die außerhalb der Hauptverkehrszeiten (nachts sowie zwischen 10:00 und 16:00 Uhr) eingerichtet werden.

In den beiden Bauabschnitten sind das je Richtungsfahrbahn ca. 10 Kilometer. In dem Zeitraum der gesamten Markierungsmaßnahme wird die Autobahn auf zwei Spuren verengt, dadurch ergibt sich in diesen Bereichen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h.

Die Markierungsarbeiten starten im Bauabschnitt 5a Richtung Nord und werden dann auf der Richtungsfahrbahn Süd fortgesetzt.

Danach folgen die Arbeiten im Bauabschnitt 3 zunächst auf der Fahrbahn Richtung Nord und danach Richtung Süd.

Um eine höchstmögliche Qualität der Markierung gewährleisten zu können, sind u.a. trockene Witterungsverhältnisse notwendig. Daher können sich die Markierungsarbeiten entsprechend verschieben.

 

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