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Schleswig-Holstein: Neue Lockerungen beschlossen

Ab heute sind unter anderem private Grillpartys mit bis zu 50 Teilnehmer:innen erlaubt.

Auch für die Gastronomie gibt es weitere Erleichterungen.

Vor dem Hintergrund der aktuell niedrigen Zahl an Neuinfektionen in Schleswig-Holstein seien die Lockerungen möglich, sagte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. Zuvor hatte das Kabinett die am Dienstag verkündeten Erleichterungen beschlossen: „Die Lockerungen in Kombination mit dem schönen Wetter und der Urlaubsstimmung dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir uns noch immer in der Pandemie befinden. Es gibt keinen Anlass zur Sorglosigkeit, denken Sie also bitte auch weiterhin an die Abstands- und Hygieneregeln.“

Die neusten Anpassungen

Kinderbetreuungsangebote im Einzelhandel sind wieder möglich. Dazu ist ein Hygienekonzept zu erstellen, die Kontaktdaten sind zu erheben und für vier Wochen zu speichern.

◾Unter Auflagen ist das Singen oder Musizieren mit Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen für Berufsmusiker wieder erlaubt. Dabei gilt jeweils ein Mindestabstand von drei Metern, sofern die Übertragung von Tröpfchen nicht durch geeignete Barrieren verringert wird. Zum Publikum muss ein Mindestabstand von sechs Metern eingehalten werden.

Veranstaltungen

◾Veranstaltungen im privaten Wohnraum und dem heimischen Garten sind mit bis zu 50 Personen möglich. Der Gastgebende muss eine Einladung aussprechen und dafür sorgen, dass Hygienestandards sowie das Abstandsgebot eingehalten werden. Zudem muss er die Kontaktdaten der Teilnehmer:innen erfassen und für vier Wochen aufbewahren.

Öffentliche Veranstaltungen mit Gruppencharakter dürfen ab heute auch innerhalb geschlossener Räume wieder stattfinden. Dies gilt zum Beispiel für Museumsführungen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind dabei zu beachten. Der Veranstaltende hat unter anderem die Kontaktdaten der Teilnehmenden zu erheben.

Veranstaltungen mit Marktcharakter im Freien sind nun mit bis zu 250 Personen zulässig. Innerhalb geschlossener Räume sind solche Veranstaltungen nun mit bis zu 100 Personen erlaubt.

Sportdarbietungen bleiben weiterhin auf den Außenbereich beschränkt.

Gastronomie

◾Gastronomische Betriebe dürfen ab heute wieder unbegrenzt öffnen. Essen kann wieder in Buffetform angeboten werden.
◾Die Kontaktdaten der Gäste sind nur noch für vier Wochen aufzubewahren. Dabei sind Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben. Ergänzend müssen Erhebungsdatum und Erhebungsuhrzeit erfasst werden.PM/ds

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