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Weiter hohe Corona-Infektionszahlen im Kreis Pinneberg – was gilt?

Landesweit gelten die Lockdown-Regeln, die das Ministerium am 14. Dezember erlassen hat.

Das Land Schleswig-Holstein hat in dem Zusammenhang ebenfalls festgelegt, dass die Kreise, in denen ein Inzidenzwert von 70 überschritten ist, zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus in einer Allgemeinverfügung regeln.

Die 7-Tage Inzidenz der SARS-CoV-2 Fälle im Kreis Pinneberg liegt seit Wochen bei über 70 Fällen je 100.000 Einwohner. Es liegt ein zunehmend diffuses Geschehen mit einer ansteigenden Anzahl an Fällen vor, bei denen sich die Infektionsquelle nicht ermittelt werden kann. Lediglich etwa ein Viertel der Infektionen lässt sich insbesondere Pflegeeinrichtungen zuordnen.

Im Kreis Pinneberg gilt deshalb ergänzend zu den Landesregelungen:

Durch das Betretungsverbot für schulfremde Personen sollen die Kontakte an Schulen und die Gefahr des Eintrags von Infektionen reduziert werden. Dies betrifft auch die Notbetreuung.
In Angeboten der Kindertagesbetreuung und auch in deren Notbetreuung gilt weiterhin, dass erwachsene Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Das gilt auch für pädagogische Fachkräfte. Für zum Beispiel gezielte Sprachförderung oder beim Streitschlichten und Trösten können davon Ausnahmen gemacht werden.
Diese Regelungen gelten für die Zeit vom 17. Dezember bis einschließlich Sonntag, 10. Januar.

Appell der Leiterin des Gesundheitsamtes

Die Leiterin des Gesundheitsamtes Angelika Roschning appelliert: „Halten Sie sich bitte an die Schutzmaßnahmen. Verhalten Sie sich so, als wäre Ihr Gegenüber bereits infiziert und könnte Sie anstecken! – Vielleicht ist es die Person bereits, ohne es selbst zu wissen oder zu merken.“ Das Gesundheitsamt ist an seinen Grenzen und auch in den Kliniken werden immer mehr Erkrankte stationär aufgenommen und versorgt. Die täglichen Zahlen steigen weiter. Das bereitet ernsthaft Sorge.“ PM/ds

7-Tage-Inzidenz per 17.12.2020: 133,5 im Kreis Pinneberg ds

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