Wir alle wünschen uns, dass der Inzidenzwert auch im Kreis Pinneberg wieder nach unten geht. Dafür müssen wir uns aber auch alle an die Vorschriften halten.
Per 01.02.2021 liegt der Kreis Pinneberg bei 157,2 – Schleswig-Holstein: 80
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:
in Innenstadt- und Bahnhofsbereichen von Elmshorn, Pinneberg, Uetersen, Wedel, Tornesch und Halstenbek in vor Ort gekennzeichneten Bereichen und zu festgelegten Zeiten
für Erwachsene auf Spielplätzen
für Erwachsene in Angeboten der Kindertagesbetreuung
Betretungsverbote:
Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebs
Naherholungsgebiete Himmelmoor, Holmer Sandberge und Hetlinger Schanze für alle Freizeitnutzungen wie z. B. Spazierengehen, Wandern, Walken, Gassigehen, Reiten, Radfahren u.ä.
Die Bereiche sind vor Ort gekennzeichnet und in den angefügten Kartenauszügen markiert.
Einzelhandel:
Betreten der Verkaufsstellen nur mit einer Person je Haushalt; ausgenommen: notwendige Assistenzen und betreuungspflichtige Kinder
Gastronomie und Abholverkäufe:
Möglichst mit Terminvereinbarung
Maximal eine Person zur Zeit im Geschäft/ in der Gaststätte
Bestattungen und Trauerfeiern:
Maximal 15 Teilnehmer*innen
Absonderung und Isolation:
Positiv getestete Personen müssen sich sofort nach Kenntnis in Quarantäne begeben.
Kontaktpersonen positiv getesteter Personen müssen sich nach engem Kontakt unmittelbar nach Kenntnis ebenfalls selbst in Quarantäne begeben.
In beiden Fällen sind vollständige Kontaktlisten anzufertigen und Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufzunehmen.
Pflegeeinrichtungen:
Eine registrierte Besuchsperson je Bewohner
Strikte Zutrittsregeln für notwendige Zutritte
Tägliche Testungen für Personen, die die Pflegeeinrichtungen betreten
Einreise nach Helgoland:
ist nur nach einem negativen Schnelltest, negativem PCR-Test oder einer zugelassenen Ausnahme durch das Gesundheitsamt möglich.
Ausgeschlossen: Einreise aus touristischen Zwecken
Grenzpendler von und nach Dänemark:
Bei regelmäßigem Pendeln ist je Kalenderwoche mindestens einmal ein aktuelles negatives Testergebnis oder entsprechende ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Fleisch-, geflügelfleisch- und fischverarbeitende Betriebe:
Besondere Maßnahmen gegen eine Ausbreitung von SARS-CoV-2 je nach Betriebsgröße und Anteil der Leih- und Zeitarbeitnehmer
Die einzelnen Maßnahmen sind in den Allgemeinverfügungen des Kreises auf der Homepage nachzulesen unter: https://www.kreis-pinneberg.de/Coronavirus.html